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Wo beginnt (rechtlich) der Weltraum? Wer besitzt den Mond? Wer haftet für Schäden,
die Satelliten oder Weltraummüll im All oder am Erdboden verursachen? Dies sind
die am Häufigsten gestellten Fragen von Studierenden und am Weltraumrecht Interessierten.
Auch komplexere Fragen, wie beispielsweise wer darf gewonnene Daten
über das Weltall und die Erde nutzen und weiterverarbeiten? Wer haftet für Schäden,
die durch fehlerhafte Navigationssysteme verursacht wurden und wem gehören
die Ressourcen die zukünftig vom Mond, Asteroiden und anderen Himmelskörpern
abgebaut werden? Hinter diesen scheinbar einfachen Fragen stehen komplexe Rechtsprobleme,
die es zukünftig zu lösen gilt, um eine friedliche Nutzung des Weltalls,
die im Weltraumvertrag von 1966 festgelegt ist, weiterhin zu garantieren. Der Einsatz
kostengünstiger Kleinsatelliten ermöglicht es auch Universitäten, aktiv an der Erforschung
und Nutzung des Weltraumes teilzunehmen. Vor dem Hintergrund steigender
Aktivitäten privater Akteure, findet ein Paradigmenwechsel statt, der als "Demokratisierung
des Weltalls" bezeichnet werden kann. Dieser Wandel bedarf der Konkretisierung
und Erweiterung bestehender Rechtsvorschriften, die bisweilen ausschließlich
oder primär den Staat als Akteur berechtigten oder verpflichteten. Ziel des Vortrages
ist es vorrangig, im Publikum das Interesse an der Regulierung des Weltalls
zu wecken; gilt es doch eine friedliche Erforschung und Nutzung des Weltalls zum
Vorteil und im Interesse der Allgemeinheit (Artikel 1 Weltraumvertrag) rechtlich zu
garantieren.
1Der Titel dieses Vortrages ist gleichsam der Titel des gleichnamigen Buches, herausgegeben von Christian
Brünner/Alexander Soucek/Edith Walter, Studien zu Politik und Verwaltung, Brünner, Mantl,
Welan (Hrsg.), Böhlau Verlag Wien - Köln - Graz, 2007.
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